Beglaubigung
Alle im Zuständigkeitsbereich des Amtes Warnow-West gemeldeten Bürger können Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigen lassen.
Solche Schriftstücke sind:
– Selbst von unserer Behörde ausgestellte Unterlagen
– Unterlagen, deren Urschrift von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurde
– Die Abschrift von nicht amtlichen Dokumenten, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
Unterschriften:
– Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur erfolgen, wenn in Gegenwart der beglaubigenden Person unterschrieben wird
– Das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
– Eine amtliche Beglaubigung durch eine deutsche Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist
Besonderheiten:
Fremdländische Schriftstücke:
Nicht deutschsprachigen Schriftstücken ist stets eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche beizufügen (und das Original bitte mitbringen).
Personenstandsurkunden:
Sämtliche Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) werden nicht beglaubigt. Sie erhalten von dem zuständigen Standesamt eine Zweitschrift.
mitzubringen sind:
Original zu beglaubigende Unterlagen
Gebühr:
Gebührenpflichtig