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Amtliche Bekanntmachungen

Amt – Änderung der Sprechzeit des Amtsvorstehers ab 01.04.2010

Amt – Änderung der Sprechzeit des Amtsvorstehers ab 01.04.2010

Die Sprechstunde des Amtsvorstehers des Amtes Warnow West findet jeden Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr im Amt in Kritzmow, Schulweg 1 a statt.

Gerhard Matthies
Amtsvorsteher


Amtl. Bekanntmachung

Amt – Bekanntmachung Wahlergebnis Bürgermeisterwahl

Amt Warnow West
Der Gemeindewahlleiter
Schulweg 1a
18198 Kritzmow

Werte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stäblow

für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Stäbelow
findet entsprechend § 64 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes MV in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 mit seinen Änderungen

am 28. März 2010, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr eine

S t i c h w a h l

zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl statt.
Bei der Stichwahl ist derjenige Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Die Stichwahl findet zwischen den Einzelbewerbern Toni Reincke und Hans-Werner Bull statt.

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Gemeindevertretersitzung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die 3. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen findet voraussichtlich am Donnerstag, 25.03.2010 um 19.00 Uhr im Vereinsraum der Sporthalle Lichtenhagen, An Backhus 7 statt.

Die amtliche Bekanntmachung der Sitzung mit dem verbindlichen Termin sowie der Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum Elmenhorst, Hauptstraße 100 und an der Bushaltstelle Schule, Dorfstraße/Ecke Admannshäger Weg in Lichtenhagen.

Diese Information finden Sie auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Sitzungen der Gremien“

Horst Harbrecht
Bürgermeister


Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Kritzmow – Dritte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), in Verbindung mit den §§ 90 ff. Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S.3134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696), in Verbindung mit §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427) sowie den §§ 13 und 21 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Kindertagesförderungs- gesetz – KiföG M-V) vom 1. April 2004 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2008(GVOBl. M-V S. 295), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04. Februar 2010 folgende Satzung erlassen:

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Kritzmow – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 04.02.2010 die folgende Hebesatz-Satzung erlassen.

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Lambrechtshagen – Festsetzung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertagesstätte ab dem 01.01.2010

In der folgenden Gemeinde des Amtsbereiches Warnow West wurden die Elternbeiträge wie folgt festgelegt:
Gemeinde Lambrechtshagen

Laut der Beschlussfassung vom 24.02.2010 durch die Gemeindevertretung wurden folgende Elternbeiträge ab 01.01.2010 und 01.04.2010 festgelegt:

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Lambrechtshagen – Bekanntmachung der Haushaltssatzung fürs Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen in der Sitzung am 24.02.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Lambrechtshagen – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 24.02.2010 die folgende Hebesatz-Satzung erlassen.

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Amtl. Bekanntmachung

Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ( KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 24.02.2010
die Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Lambrechtshagen erlassen:

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Amtl. Bekanntmachung

Die Gemeinde hat über die Aufhebung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung beschlossen und dies auch im Landboten vom 15.02.2010 veröffentlicht. Die bisherige Regelung des § 4 der Straßenreinigungssatzung verwies auf die Gebührenpflicht. Dies ist durch die o. g. Aufhebungssatzung aber hinfällig und damit auch in der Straßenreinigungssatzung anzupassen. Weitergehende Regelungen sind mit dieser Änderungssatzung aber nicht verbunden.

Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Pölchow

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Stäbelow – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 03.03.2010 die folgende Hebesatz-Satzung erlassen.

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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Stäbelow – Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow in der Sitzung am 03.03.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

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Amtl. Bekanntmachung

Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 13.12.2002, so dass die Satzung somit zum 14.12.2002 in Kraft trat.

S a t z u n g
über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stäbelow (Sondernutzungssatzung)

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Amtl. Bekanntmachung

Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 10.05.2004, so dass die Satzung somit zum 11.05.2004 in Kraft trat.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 16.11.2002 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stäbelow (Sondernutzungssatzung)

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Amtl. Bekanntmachung

Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird die nachstehende Satzung erneut öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgte seinerzeit bereits im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Landbote“ vom 11.05.2009, so dass die Satzung somit zum 12.05.2009 in Kraft trat.

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stäbelow (Sondernutzungssatzung)


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Amtl. Mitteilung

Tipps für die Bevölkerung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

In den Medien wird täglich von Unfällen und Katastrophen berichtet.
Meist betrifft es andere. Aber ganz schnell können auch Sie einem Brand, Hochwasser, Chemieunfall, Stromausfall oder anderen Gefahren ausgesetzt sein.

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Amtl.Mitteilung

Vorbereitung der Badesaison 2010

Bereits im „Landboten“ vom 15.02.2010 wurde im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Einwohner die Möglichkeit haben Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden zu tätigen.

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