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Gemeinde Kritzmow – Aufstellung des B-Plans Nr. 16 „Windhügel-Hof“ hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Kritzmow hat am 29.03.2011, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13a (2) BauGB bestimmt.

Das Plangebiet liegt in Kritzmow, östlich der Satower Straße, nördlich des Pferdeteichs und südlich der Straße ‚Am Windhügel‘.

Es ist eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise vorgesehen.

Der Entwurf des B-Plans Nr. 16 und die zugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 25.05.2011 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Planänderung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt; von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Kritzmow,  05.04.2011

Thomas Knopp

Bürgermeister

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