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Amt – Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf der Landesverordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete in Mecklenburg- Vorpommern (Vogelschutzgebietslandesverordnung – VSGLVO M.V)

Tag der Bekanntmachung: 18.04.2011

Mit der VSGLVO M-V ist das Land seiner Verpflichtung gegenüber der Europäischen Union nachgekommen, die im Jahr 2008 an die EU gemeldeten Gebiete nach nationalem Recht unter Schutz zu stellen, d.h. mit der geplanten Landesverordnung erfolgt ausschließlich eine Umsetzung in nationales Recht.

Dem Entwurf der Landesverordnung liegen die Gebietsabgrenzungen der an die Europäische Kommission übermittelten Gebiete zugrunde.

Gemäß § 15 Abs. 2 des Naturschutzausführungsgesetzes vom 23. 02. 2010 ist der

Entwurf der Landesverordnung mit den dazugehörigen Karten für die Dauer eines

Monats in den kreisfreien Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern, die im Geltungsbereich der vorgesehenen Vogelschutzverordnung liegen, öffentlich auszulegen.

Ort und Dauer sind mindestens eine Woche vor Auslegung ortsüblich bekannt zu

machen.

Hiermit macht das Amt Warnow-West die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung über den Entwurf der Vogelschutzgebietslandesverordnung bekannt. Die Entwurfsunterlagen der Landesverordnung liegen in der Zeit vom

O4. April 2011 bis einschließlich 04. Mai 2011


im Amt Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten der Bauverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig liegen die Unterlagen außerdem in folgenden Behörden aus:

  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer
    13, 19053 Schwerin
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18,
    18439 Stralsund
  • Staatliches   Amt   für   Landwirtschaft   und   Umwelt   Mittleres   Mecklenburg,
    E.-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte,
    H.-Just-Str. 4, 17036 Neubrandenburg
  • Landkreis Bad Doberan, August-Bebel-Str. 03, 18209 Bad Doberan
  • Hansestadt Rostock, Sachgebiet Naturschutz, Am Westfriedhof 2, 18050 Rostock
  • Landkreis Güstrow, Umweltamt, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow

Innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit kann jede Person schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Auslegungsstellen Bedenken oder Anregungen vorbringen.

Die Unterlagen sind auch unter http://www.lung.mv-regierung.de einsehbar.

Kritzmow, 22.03.2011

Gerhard Matthies

Amtsvorsteher

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