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Amt – Aufruf der Gemeindewahlbehörde an die Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Warnow-West

Tag der Bekanntmachung:18.04.2011

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Warnow-West,

am 04. September 2011 findet die Wahl zum 6. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Am selben Tag tritt die Kreisreform in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Deshalb werden zeitgleich zur Landtagswahl auch die Kreistage und Landräte in den neuen Landkreisen gewählt und ein Bürgerentscheid zum Namen des neuen Landkreises durchgeführt.

Wahlen sind das höchste demokratische Gut!

Wir bitten Sie hiermit, sich zur Übernahme eines Ehrenamtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde zu melden.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Hauptwohnung haben,

3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,

4. nicht bereits in einem anderen Wahlorgan Mitglied sind,

5. nicht selbst Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder dessen

Stellvertreter sind.

Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum Vorsteher, Schriftführer deren

Stellvertreter oder als Beisitzer.

Durch das Amt Warnow West erhalten Sie im Rahmen einer Schulungsveranstaltung eine Einführung in Ihre Rechte, Pflichten und Aufgaben.

Für den Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 EUR gezahlt.

Ich bitte Sie Ihre Bereitschaft gegenüber dem Amt Warnow West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Tel. 038207/63314 oder Fax 038207/63329 unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Geburtsdatums, Ihrer Anschrift und telefonischer Erreichbarkeit schriftlich oder mündlich bis zum 29.04.2011 zu erklären.

Kritzmow, 05.04.2011

Gerhard Matthies

Gemeindewahlleiter

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