Tag der Bekanntmachung: 04.05.2011
Die stellvertretende Schiedsperson des Amtes Warnow-West, Frau Christine Hirsch, ist wegen Wegzugs aus ihrem Amt ausgeschieden. Daher wird eine neue stellvertretende Schiedsperson für den Amtsbereich gesucht. Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Amtsausschuss gewählt und übt das Amt ehrenamtlich aus.
Schiedspersonen sind zuständig auf dem Gebiet des Nachbarschaftsrechts sowie für Delikte, die im Normalfall wegen fehlenden öffentlichen Interesses im Rahmen des Privatklageverfahrens zu verfolgen sind (Beleidigung, Körperverletzung usw.).
Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schafft die Schiedsperson die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen können so oftmals vermieden werden.
Nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes M-V müssen Schiedspersonen und ihre Stellvertreter nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Schiedsperson kann nicht sein,
1. wer infolge richterlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
3. eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedspersonen sollen bei Amtsantritt das 25. Lebensjahr vollendet haben und müssen in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Warnow West wohnen.
Schriftliche Bewerbungen von interessierten Personen können bis zum 03.06.2011 an das Amt Warnow Warnow-West, Allgemeine Verwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow unter Nennung des Namens, Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes sowie des ausgeübten Berufs und der Wohnanschrift gerichtet werden.
Kritzmow, 03.05.2011
Gerhard Matthies
Amtsvorsteher