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Gemeinde Papendorf – B-Plan Nr. 9a „Sandkrug“ Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit

Bebauungsplan Nr. 9a „Sandkrug“ der Gemeinde Papendorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 17.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9a für das Gewerbegebiet „Sandkrug“ gemäß § 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan soll die Errichtung eines Gewerbebetriebes auf den ehemaligen Silage- und Baustofflagerflächen an der Straße nach Papendorf regeln. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 1,5 ha große Fläche im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf, die derzeit mit einer ehemaligen, betonierten Silagefläche bebaut ist und darüber hinaus als Lagerfläche, Grün- und Ackerfläche genutzt wird. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an eine Wohnbebauung, im Südwesten und Süden an Garten- und Brachflächen und im Osten an Ackerflächen an. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 31 (teilw.), 32/30, 32/32, 32/34, 32/35 und 32/41 der Flur 1, Gemarkung Groß Stove (s. Übersichtsplan).

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 9a wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9a einschließlich Begründung liegt gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22.06.2011 bis zum 25.07.2011

während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  27.05.2011

K. Zeplien
Bürgermeister

Anlage: Übersichtsplan des Geltungsbereich des B-Plans Nr. 9a „Sandkrug“ hier als PDF-Datei

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