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Jagdgenossenschaft Kritzmow

Tag der Bekanntmachung: 29.09.2011

Gemäß Satzung der Jagdgenossenschaft Kritzmow gibt der Jagdvorstand die auf der am 27.09.2011 stattgefundenen ordentlichen Genossenschaftsversammlung gefaßten Beschlüsse bekannt:

Beschluß I: Dem Kassenverwalter und der Kassenführung wird für die zurückliegende Wahlperiode einstimmig Entlastung erteilt.

Beschluß II:    Dem Vorstand wird für die zurückliegende Wahlperiode einstimmig Entlastung erteilt.

Beschluß III:  Der aus den Pachtjahren 2006/07 bis 2011/12 aufgelaufene Reinertrag der Jagdpacht wird nicht an die Jagdgenossen ausgezahlt.
Der Vorstand wird beauftragt und bevollmächtigt, den Reinertrag an Vereine und Einrichtungen in der Gemeinde Kritzmow als auch in der Kirchgemeinde Biestow als Spende zu übergeben.
Der Vorstand kann dabei nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Vereine und Einrichtungen eine Spende erhalten und in welcher Höhe die jeweilige Spende sein soll. Er kann ebenfalls einen Verwendungszweck bestimmen.
Ein Betrag in Höhe von ca. 500 € soll auf dem Konto der Jagdgenossenschaft verbleiben.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.

Beschluß IV:  Die Genossenschaftsversammlung beschließt, dass die ab dem Pachtjahr 2012/13 eingehenden Pachten nicht ausgezahlt werden und auf dem Konto der Jagdgenossenschaft verbleiben. Lediglich Pflichtzahlungen und u.ä. können vom Konto entnommen werden.
Über wie Verwendung dieser Beträge wird die 2017 stattfindende ordentliche Genossenschaftsversammlung entscheiden.
Dieser Beschluß wird einstimmig angenommen.

Wahl eines neuen Vorstandes.
Zur Wahl werden vorgeschlagen: Keiner.
Somit kann keine Neuwahl erfolgen.
Der bisherige Vorstand bleibt gem. Satzung § 7 (2) noch bis zum 07.12.2011 im Amt.

Kritzmow, den 27.09.2011

gez. Joachim Kühl, Jagdvorsteher

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