Startseite  |    Amt Warnow-West - Startseite  |    Kontakt

Gemeinde Papendorf – Widmungsverfügung

Tag der Bekanntmachung: 12.10.2011

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

1. Name der Straße:               Am Hopfenbruch

2. Lagebezeichnung:  Gemarkung Groß Stove, Flur 1, Flurstücke 18/14, 18/16, 65/21, 65/22, 68/72, 68/73, 68/74, 68/75

3. Festsetzung

3.1 Klassifizierung:                Die Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 StrWG- M-V

3.2: Funktion: Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a

3.3. Träger der Straßenbaulast:                Gemeinde Papendorf

3.4. Widmungsverfügung:     Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr

Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 06.10.2011

Zeplien
Bürgermeister

Anlage:
Übersichtskarte hier als PDF-Datei

Kommentare nicht gestattet.

-->