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Information für die Anwohner zum Winterdienst

In Vorbereitung der Winterdienstsaison 2011/2012 weisen wir schon jetzt darauf hin, dass Sie laut geltender Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde die Pflicht haben, den Ihrem Grundstück anliegenden öffentlichen Gehweg auf 1,50 m Breite stets unverzüglich von Schnee zu befreien und bei Glätte abzustumpfen.

Dies gilt:

werktags von 7.00 – 20.00 Uhr,

sonn- und feiertags von 8.00 – 20.00 Uhr.

Bei nicht im Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten Straßen bzw. bei Stichstraßen gilt die o. g. Verpflichtung zudem auch jeweils für die Hälfte der Fahrbahn. Eine hiervon abweichende Stichstraßenregelung gibt es allerdings in der Gemeinde Papendorf.

Bitte kommen Sie Ihrer Pflicht entsprechend nach. Sie ersparen sich damit die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren und uns damit eine Vorgehensweise, die wir ausdrücklich nicht anstreben.

Die aktuellen Straßenreinigungssatzungen inkl. des Straßenreinigungsverzeichnisses finden Sie im Internet unter www.amt-warnow-west.de, Satzungen der Gemeinden.

Kritzmow, 22.09.2011

M. Puchtinger
Straßenverwaltung

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