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Gemeinde Papendorf – 1. Änderung des B-Plans Nr. 15 „Bornbarg“

Tag der Bekanntmachung: 24.10.2011

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bornbarg“ der Gemeinde Papendorf
hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 06.10.2011beschlossen den Bebauungsplanes Nr. 15 „Bornbarg“ zu ändern (1. Änderung). Die Änderung betrifft die Flurstücke 132/47, 132/48, 132/51 und 132/52 in der Flur 1 der Gemarkung Papendorf.

Die Planänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) wird abgesehen.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 01.11. bis zum 01.12.2011

während der Dienststunden im Amtsgebäude des Amtes Warnow-West, Bauverwaltung, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich aus.

Für die Öffentlichkeit besteht während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung und ihre wesentlichen Auswirkungen zu unterrichten und sich zu der Planung zu äußern. Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung können während dieser Zeit von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow, 20.10.2011

K. Zeplien
Bürgermeister

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