hier: frühzeitige Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB)
Tag der Bekanntmachung: 23.01.2012
die Gemeinde Kritzmow stellt den oben genannten B-Plan auf (Bekanntmachung v. 13.08.2007).
Das Plangebiet liegt in Kritzmow, westlich von Pingels Teich sowie westlich der Mehrfamilienhäuser Satower Straße 35a-h und nördlich des Einkaufszentrums „Kritzmow Park“. Es schließt eine ca. 8 ha große Fläche ein. Als Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebietes in offener Bauweise für Einfamilienhäuser unterschiedlicher Grundformen vorgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Pingels Teich“ und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 31.01.2012 bis zum 29.02.2012 im Amt Warnow-West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Für die Öffentlichkeit besteht während dieser Zeit die Möglichkeit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. |
Kritzmow, 23.01.2012
T. Knopp
Bürgermeister