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Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Ziesendorf – Erste Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 413), der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410, 427), des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2006 (GVOBl. M-V S. 539), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.11.2009 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1
Änderungsbestimmungen

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Ziesendorf (StrRS) vom 26.06.2006 wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 1 Nr. 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst:
Fahrbahnen nach dem Straßenverzeichnis der Gemeinde Ziesendorf, soweit dort nicht abweichend geregelt.
In § 6 Abs. 1 Nr. 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst:
Fahrbahnen nach dem Straßenverzeichnis der Gemeinde Ziesendorf, soweit dort nicht abweichend geregelt.
Das gemäß der §§ 4 und 6 als Bestandteil der Satzung erwähnte Straßenverzeichnis wird lt. Anlage 1 neu gefasst.

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, den 30.11.2009

H. Bauer
Bürgermeister

Die vorstehende, von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die vorstehende Satzungsänderung enthält inhaltliche Konkretisierungen und berücksichtigt die Rechtsprechung zur Zumutbarkeit von Anliegerpflichten für Winterwartung an verkehrsreichen Straßen.

Straßenverzeichnis der Gemeinde Ziesendorf

Dieses Straßenverzeichnis bezieht sich nur auf die Fahrbahnen.

lfd. Nr. Lage Straße SF WF – Räumen WF – Streuen
1 Buchholz Alter Heideweg nicht reinigungspflichtig Gemeinde keine Streupflicht
2 Buchholz Am Glasbusch nicht reinigungspflichtig Gemeinde keine Streupflicht
3 Buchholz An der Friedenseiche Anlieger Gemeinde Gemeinde
4 Buchholz Büdnerei Anlieger Gemeinde Anlieger
5 Buchholz Eichenstraße Anlieger Gemeinde Anlieger
6 Buchholz Häuslerreihe Anlieger Gemeinde Anlieger
7 Buchholz Kirchenstraße (Landesstraße L 132) nicht reinigungspflichtig Baulastträger Baulastträger
8 Buchholz Zum Küstersumpf Anlieger Gemeinde Anlieger
9 Buchholz-Heide Klein Stover Weg (innerorts) Anlieger Gemeinde Gemeinde
10 Buchholz-Heide Zum Fahrenholzer Holz Anlieger Gemeinde Anlieger
11 Fahrenholz Alte Dorfstraße Anlieger Gemeinde Anlieger
12 Fahrenholz Am Eichstieg Anlieger Gemeinde Anlieger
13 Fahrenholz Am Hollerbusch Anlieger Gemeinde Anlieger
14 Fahrenholz Birkenweg Anlieger Gemeinde Anlieger
15 Fahrenholz Bölkower Weg Anlieger Gemeinde Anlieger
16 Fahrenholz Schwanenstieg Anlieger Gemeinde Anlieger
17 Fahrenholz Schwarzer Weg Anlieger Gemeinde Gemeinde
18 Fahrenholz Stäbelower Weg (innerorts) Anlieger Gemeinde Gemeinde
19 Fahrenholz Teichstraße Anlieger Gemeinde Gemeinde
20 Fahrenholz Wiesenkoppelkamp (Landesstraße L 13) nicht reinigungspflichtig Baulastträger Baulastträger
21 Nienhusen Hüslerie (Landesstraße L 13) nicht reinigungspflichtig Baulastträger Baulastträger
22 Nienhusen Lehmkatenweg Anlieger Gemeinde Anlieger
23 Ziesendorf Am Dorfteich Anlieger Gemeinde Anlieger
24 Ziesendorf Am Fliederberg Anlieger Gemeinde Anlieger
25 Ziesendorf Am Mühlenberg Anlieger Gemeinde Anlieger
26 Ziesendorf Ausbau (innerorts) nicht reinigungspflichtig Gemeinde keine Streupflicht
27 Ziesendorf Doberaner Straße (Landesstraße L 13) nicht reinigungspflichtig Baulastträger Baulastträger
28 Ziesendorf Dorfplatz Anlieger Gemeinde Gemeinde
29 Ziesendorf Haselweg Anlieger Gemeinde Anlieger
30 Ziesendorf Holunderstieg Anlieger Gemeinde Anlieger
31 Ziesendorf Kiesweg (innerorts) Anlieger Gemeinde Gemeinde
32 Ziesendorf Schlehenweg Anlieger Gemeinde Anlieger
33 Ziesendorf Talstraße Anlieger Gemeinde Anlieger
34 Ziesendorf Wiesenweg (innerorts) Anlieger Gemeinde Anlieger

SF = Sommerreinigung Fahrbahn
WF= Winterdienst Fahrbahn

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