Wichtige Information zu den Gewässern im Amtsgebiet
Aus Anlass der anhaltenden Frostperiode wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Gewässer (Seen, Teiche, Weiher, Flussabschnitte, Bachläufe etc.) nicht zum Betreten freigeben sind.
Grundsätzlich gilt:
• Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! – Lebensgefahr!
(s. a. § 3 der gemeindlichen Grünflächensatzungen)
• Das Eis muss mindestens 15 Zentimeter dick sein.
• Menschenansammlungen wie beim Schlittschuhlaufen sind lebensgefährlich – Überlastung!
• Halten Sie sich niemals alleine auf freigegebenen Eisflächen auf!
• Verlassen Sie sofort das Eis bei Anzeichen, dass es brechen könnte!
• Betreten von Eisflächen die dunkle Flächen oder Risse aufweisen ist lebensgefährlich!
Regeln zur Rettung Verunfallter auf Eisflächen
• Rettung Verunfallter – Die Hilfe muss schnell, aber überlegt erfolgen!
• Notruf zur Feuerwehrleitstelle absetzen! – Notruf 112
• Eine Eigensicherung ist zwingend erforderlich (Seil mit zweiter Person).
• Rund um die Bruchstelle ist das Eis sehr brüchig. Das Körpergewicht muss auf eine möglichst große Fläche verteilt werden. Hierzu Hilfsmittel wie ein Türblatt oder ein Brett o. ä. verwenden!
• Niemals bis zur Einbruchstelle vordringen. Mit Hilfsmitteln den Verunfallten retten (Stöcke, Stangen zusammengerollte Mäntel oder Jacken).
• Niemals in das Wasser eintauchen, um Personen zu suchen. Überlassen Sie solche Rettungsaktionen den Fachkräften der Feuerwehr.
• Nach erfolgter Rettung Erste Hilfemaßnahmen ergreifen und Personen nach Möglichkeit in einen Raum bringen, Kleidung entfernen und in Decken einhüllen.
im Auftrag
Jean Schlötels
Amt Warnow West, Bauverwaltung