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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Kritzmow – Aufstellung des B-Plans Nr. 19 „PV-Freiflächenanlage Groß Schwaß“

Betrifft: Aufstellung des B-Plans Nr. 19 „PV-Freiflächenanlage Groß Schwaß“
hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der von der Gemeindevertretung Kritzmow am 04.02.2010 gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 für das Sondergebiet „PV-Freiflächenanlage Groß Schwaß“ und die zugehörige Begründung liegen im Zeitraum vom 23.02.2010 bis einschließlich zum 22.03.2010 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Groß Schwaß, südöstlich der B103n und nordwestlich der Barnstorfer Straße. Es schließt eine ca. 6 ha große Fläche ein. Die Planung dient der Herstellung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Zu dem Planentwurf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
– Stellungnahme des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege vom 13.01.2010
– Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.01.2010
– Eingriffs- und Ausgleichsbilanz vom 18.01.2010
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow, 05.02.2010
Thomas Knopp
Bürgermeister

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