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Amtl. Mitteilung

Ungültige Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung

Das Amt Warnow West gibt bekannt, dass nachfolgend benannte Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung hiermit für ungültig erklärt wird:
Nr. 12/07 ausgestellt bis zum 31.08.2013

Stricker
Umwelt, Verkehr und Bußgeld

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