Ungültige Ausnahmegenehmigung Parkerleichterung
Das Amt Warnow West gibt bekannt, dass nachfolgend benannte Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung hiermit für ungültig erklärt wird:
Nr. 12/07 ausgestellt bis zum 31.08.2013
Stricker
Umwelt, Verkehr und Bußgeld