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Amtl. Bekanntmachung

Gemeinde Ziesendorf – Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf in der Sitzung am 15.03.2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit:

1. den Einnahmen und Ausgaben von je 1.824.100,00 EUR
davon
im Verwaltungshaushalt 1.180.600,00 EUR
im Vermögenshaushalt 643.500,00 EUR

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von 329.500,00 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 329.500,00 EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von EUR

§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 118.060,00 EUR

§ 3
Information zu den Hebesätzen
Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuer sind in der Hebesatz-Satzung beschlossen.
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.
c) Gewerbesteuer 300 v. H.

Die Amtsumlage wird auf 14,82 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagegrundlage für die Amtsschule der Warnowschule Papendorf sind die Schülerzahlen (93 Schüler). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.

Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
1.Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)
– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben
– unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben
2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)
– 1/6 der Kosten
Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:
Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
– 1/5 der Kosten

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit

vom 12.04.2010 bis 23.04.2010

je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Haushaltssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.

Kritzmow, den 16.03.2010
H.Bauer
Bürgermeister

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