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Endgültige Wahlergebnisse Bürgermeisterwahl Gemeinde Stäbelow

BEKANNTMACHUNG des endgültigen Wahlergebnisses und des Namens des gewählten Bürgermeisters in der Gemeinde Stäbelow
(§ 69 des KWG M-V und § 63 Abs. 6 KWO M-V)

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2010 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet Stäbelow ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der
Wahlberechtigten: Wähler: gültigen Stimmen: ungültigen Stimmen:
1196 619 618 1

2. Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters
Die für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Name der Partei/Wählergruppe Name des Stimmenzahl
Nr. Familienname und Rufname Bewerbers
des Einzelbewerbers
1 Einzelbewerber Reincke, Toni 340
2 Einzelbewerber Bull, Hans-Werner 278
insgesamt: 618

Somit ist Herr Toni Reincke nach § 64 Abs. 2 KWG M-V als Bürgermeister gewählt.

3. Nach § 43 KWG M-V kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes und die Rechtsaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntmachung des
Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe beim Wahlleiter zu erheben. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Kritzmow, 30.03.2010

Hildegard Schulz
stellv. Gemeindewahlleiterin

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