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Festlegung Gebührensätze WBV für Kritzmow, Papendorf, Stäbelow, Ziesendorf

Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde

Papendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 09.03.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 4,80 € festzusetzen.

Kreienbring
Finanzverwaltung

Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Stäbelow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow hat in ihrer Sitzung am 05.05.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 6,00 € festzusetzen.

Kreienbring
Finanzverwaltung

Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Kritzmow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 13.04.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 3,90 € festzusetzen.

Kreienbring
Finanzverwaltung

Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Ziesendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 15.03.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2010 auf 5,10 € festzusetzen.

Kreienbring
Finanzverwaltung

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