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Gemeinde Kritzmow – Zweite Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V, S. 687, 719) der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427) und des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 5 und 11 des Gesetzes vom 23.02.2010 (GVOBl. M-V S. 66, 84, 101, 113) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.06.2010 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Änderungen

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Kritzmow vom 20.04.2005, veröffentlicht im Landboten Nr. 12 vom 13.6.2005, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Kritzmow vom 05.11.2008, veröffentlicht im Landboten Nr. 11 vom 10.11.2008 wird wie folgt geändert:

§ 2 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
“Dies sind insbesondere die Eigentümer der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke, die durch eine an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossene Straße erschlossen werden.“

§ 2 Absatz 3 entfällt.

§ 2 Absatz 5 „Wechselt ein Grundstück …“ wird umnummeriert in § 2 Absatz 3.

In § 4 ändern sich die Gebührensätze beginnend mit dem Abrechnungszeitraum 01.07.2010 bis 30.06.2011. Für die Zeiträume davor gelten die bisherigen Sätze.
§ 4 hat damit folgende Fassung:

Für die jeweilige Reinigungsklasse werden pro Flächenmeter folgende Jahresgebühren erhoben:

Reinigungsklassen/ Gebührensatz Euro/ Flächenmeter

bis zum 30.06.2010

Euro/ Flächenmeter

nach dem 1.7.2010

SF 4 (Reinigung Fahrbahn alle 4 Wochen) 0,25 0,23
SF 8 (Reinigung Fahrbahn alle 8 Wochen) 0,11 0,19
SG 8 (Reinigung Gehweg alle 8 Wochen)
WF  (Winterdienst Fahrbahn) 0,38 0,86
WG (Winterdienst Gehweg)

§ 6 Absatz 1 erhält den folgenden neuen Wortlaut:
“Die Gebühr wird jeweils für ein Jahr vom 1.7. bis zum 30.6. des folgenden Jahres erhoben.“

§ 6 Absatz 2 erhält den folgenden neuen Wortlaut:
“Die fortlaufende, jährliche Gebühr entsteht am 1. 7. des betreffenden Kalenderjahres.“

§ 7 Absatz 2 wird gestrichen.

§ 7 Absatz 3 wird umnummeriert in § 7 Absatz 2. Hier werden die Worte „Nachzuzahlende Gebühren sind …“ ersetzt durch „Die Gebühr ist …“.

In § 7 werden die Absätze 4 und 5 umnummeriert in § 7 Absätze 3 und 4.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.07.2010 in Kraft.

Kritzmow, den 08.06.2010

Knopp
Bürgermeister

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.

Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.

Kommentare nicht gestattet.

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