Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004 S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.06.2010 nachfolgende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow vom 10.05.2005 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 11/13. Jahrgang vom 30.05.2005), zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 03.09.2009 (Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 09/17. Jahrgang vom 14.09.2009) wird wie folgt geändert:
§ 1 erhält folgende neue Fassung:
Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde Kritzmow führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel.
(2) Das Wappen zeigt schräglinks geteilt; oben in Blau ein abgerissener, rot gezungter goldener Greifenkopf; unten in Gold ein schräglinks liegender, gestürzter roter Abtstab mit abgebrochenem Schaft.
(3) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters. Ordnungswidrig im Sinne des § 5 Abs. 3 der KV M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt das Wappen der Gemeinde benutzt. Diesem Wappen stehen solche Abbildungen gleich, die ihm zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Flagge der Gemeinde Kritzmow ist gleichmäßig vom Liek unten zum oberen Flugsaum schräggeteilt von Blau und Gelb. Die Schrägstreifen sind jeweils mit den Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung belegt: der blaue Schrägstreifen mit einem abgerissenen, rot gezungten goldenen Greifenkopf, der gelbe Schrägstreifen mit einem schrägrechts liegenden, gestürzten roten Abtstab mit abgebrochenem Schaft. Die Figuren nehmen je 2/3 der Höhe des Flaggentuchs ein, wobei sie mittig 1/10 nach oben bzw. nach unten verschoben sind. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 2 zu 3.
(5) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift
GEMEINDE KRITZMOW ● LANDKREIS BAD DOBERAN ●.
(6) Das Gebiet der Gemeinde besteht aus den Orten Kritzmow, Klein Schwaß, Groß Schwaß, Klein Stove. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, 08. Juni 2010
Thomas Knopp
Bürgermeister
Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres
seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter
Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt,
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.
Kritzmow, 08.Juni.2010
Thomas Knopp
Bürgermeister