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Freilaufende Hunde und Hundekot – ein andauerndes Ärgernis

Freilaufende Hunde und Hundekot – ein andauerndes Ärgernis

Hundekot birgt gesundheitliche Risiken und ist im öffentlichen Raum eine Belästigung für alle. Eine Zumutung besonders für diejenigen, die die Grünflächen pflegen.
Gefährlich ist auch das Freilaufenlassen der Hunde. Immer wieder gibt es Vorfälle, die mit schweren Verletzungen von Hunden oder Menschen enden.

Die wichtigsten Regeln der Verordnung des Amtes Warnow-West über das Führen von Hunden
• Leinenzwang
Hunde sind innerhalb geschlossener Ortschaften sowie innerhalb einer geschlossenen Bebauung an der
Leine zu führen.
• Kotbeseitigung
Führer von Hunden haben Kot, den ihre Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen absetzen,
unverzüglich zu beseitigen. Hierzu sind entsprechende Behältnisse mitzuführen.
• Mitnahmeverbote
Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätzen und an Badestellen in der Zeit vom 15. Mai bis 15.
September ist verboten.
Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen geahndet werden.

Viele verantwortungsbewusste Hundehalter halten sich an die Regeln. Das Unrechtsbewusstsein Einzelner hält sich jedoch hartnäckig.
Die Beschäftigten des Amtes und die Bauhofmitarbeiter des Amtes und der Gemeinden sind verpflichtet Verstöße anzuzeigen und ahnden zu lassen. Unsere Ordnungsbehörde ist auch ermächtigt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, die von Bürgern angezeigt werden.
Nicht hinnehmbar ist, dass die Beschäftigten des Amtes und die Bürger, die auf die Einhaltung der Bestimmungen hinweisen, beleidigt und bedroht werden.
Die Hundeverordnung ist zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich und liegt daher im Interesse der Allgemeinheit.

Hildegard Schulz
Leitende Verwaltungsbeamtin

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