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Amt – Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010

Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat der Amtsausschuss des Amtes Warnow West in der Sitzung am 10.06.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

Es erhöhen sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um     61.100,00     EUR auf   3.976.300,00           EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um   738.400,00     EUR auf  1.722.100,00            EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)                                                    bisher            491.300,00      EUR auf   1.090.200,00           EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                         bisher            491.300,00      EUR auf  1.090.200,00            EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

Es vermindern sich

1. die Einnahmen und Ausgaben

des Verwaltungshaushalts je                                                       um                          EUR auf                                   EUR

des Vermögenshaushalts je                                                         um                          EUR auf                                   EUR

2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung)

um                          EUR auf                                   EUR

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen            um                          EUR auf                                   EUR

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                                                           auf        397.630,00           EUR

(bisher:  391.520,00 EUR    ) festgesetzt.

§ 3

Die Amtsumlage wird auf 14,82 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

Die Umlagegrundlage für die Amtsschulumlage sind die Schülerzahlen (372). Sie beträgt 940,59 EUR pro Schüler.

Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow, Lambrechtshagen und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten)

– nach den jeweils in der Gemeinde entstandenen Ausgaben

– unberücksichtigt sollen Vertretung gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

– 1/6  der Kosten

Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

– Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb

(Gemeinschaftskosten)

– 1/5 der Kosten

§ 4

1. Im Einzelplan 0 im Abschnitt 02 und im Einzelplan 7 im Abschnitt 77 des Verwaltungshaushaltes werden die Ausgaben für gegenseitig deckungsfähig erklärt, die sachlich eng zusammenhängen.

2. Zur Selbstbewirtschaftung der Warnowschule Papendorf werden die Ausgabeansätze und die Einnahmeansätze des Verwaltungshaushaltes im Abschnitt 22, mit Ausnahme der nicht übertragbaren Haushaltsstellen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der

Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit

vom  12.07.2010 bis  23.07.2010

je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Die Nachtragshaushaltssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.

Kritzmow, den 28.06.2010

Gerhard Matthies

Amtsvorsteher

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