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Gemeinde Stäbelow – Widmungsverfügung „Am Feldrain“

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

I.

1. Name der Straße:                Am Feldrain

2. Lagebezeichnung:                 Gemarkung Stäbelow, Flur 1, Flurstücke 119, 122/7, 125/1, 125/2

3. Festsetzung

3.1 Klassifizierung:                   Die Straße ist eine Gemeindestraße

gemäß § 3 Nr. 4 StrWG- M-V

3.2: Funktion:                           Sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4

3.3. Träger der
Straßenbaulast:                 Gemeinde Stäbelow

3.4. Widmungsverfügung:         Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten
festgelegt:
Allgemeiner Fahr- und Fußgängerverkehr

Keine Beschränkungen vorhanden

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Warnow West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, einzulegen.

Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3

VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Datum: 21.07.2010

Reincke

Bürgermeister

Anlage: Übersichtskarte als PDF-Datei

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