Auf der Grundlage des § 50 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2004, hat dieGemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Sitzung am 15.07.2010 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
Es erhöhen sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um 384.900,00 EUR auf 3.804.000,00 EUR
des Vermögenshaushalts je um EUR auf EUR
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) unverändert 69.400,00 EUR auf 69.400,00 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung unverändert 69.400,00 EUR auf 69.400,00 EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR
Es vermindern sich
1. die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts je um EUR auf EUR
des Vermögenshaushalts je um 109.500,00 EUR auf 1.495.900,00 EUR
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
um EUR auf EUR
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um EUR auf EUR
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 380.400,00 EUR
(bisher: 341.910,00 EUR ) festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern und Gewerbesteuern bleiben unverändert:
Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H.
Steuer A 250 250
Steuer B 300 300
Gewerbesteuer 300 300
Die Amtsumlage wird auf 14,82% der Umlagegrundlagen festgesetzt.
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung unter dem Hinweis, dass der
Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der Zeit
vom 16.08.2010 bis 27.08.2010
je einschließlich im Amt Warnow West in Kritzmow, Zimmer 2.16, während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Die Nachtragssatzung wird der Rechtsaufsichtsbehörde Landkreis Bad Doberan angezeigt.
Kritzmow, den 02.08.2010
Horst Harbrecht
Bürgermeister