Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V, S. 687, 719) sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabenge-setzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V, S. 410, 427), wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 15.07.2010 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Gebührensatzung) vom 04.11.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.01.2008, wird hiermit aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kritzmow, 15.07.2010
Horst Harbrecht
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
- Die vorstehende, von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.