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Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – Satzung zur Aufhebung der Benutzungssatzung Sporthalle Lichtenhagen

Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Benutzungssatzung)

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GVOBl. M-V, S. 687, 719) wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen vom 15.07.2010 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Benutzung der Sporthalle Lichtenhagen (Benutzungssatzung) vom 04.11.1998, zuletzt geändert durch Satzung vom 21.01.2003, wird hiermit aufgehoben.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, 15.07.2010

Horst Harbrecht

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

  1. Die vorstehende, von der Gemeindevertretung beschlossene Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  2. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

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