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Widerspruch gegen Datenübermittlung

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

wir möchten Sie auch in diesem Jahr auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten lt. § 36 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern hinweisen.

Das Widerspruchsrecht gilt für die Auskünfte an

– Religionsgesellschaften (§32 Abs.2 LMG M-V),

– Parteien (§35 Abs. 1 LMG M-V),

– Ehe- und Altersjubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG M-V) (bezieht sich auf

Veröffentlichungen in der Ostseezeitung und dem „Landboten“ )

– Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG M-V)

– die elektronische Melderegisterauskunft (§ 34 a LMG M-V)

Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich im Amt Warnow- West, Fachbereich Bürgerdienste, Pass- und Meldewesen einzulegen.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auch auf der Internetseite des Amtes Warnow- West unter www.amt-warnow-west.de .

Eine Einrichtung von Übermittlungssperren für Ihre Daten ist nur einmal erforderlich, da diese bis auf Widerruf im Melderegister des Amtes Warnow-West gespeichert sind.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038207/63363 und 038207/63364 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de .

Pass- und Meldewesen

Kommentare nicht gestattet.

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