Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband in der Gemeinde Ziesendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf hat in ihrer Sitzung am 22.11.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf 5,10 € festzusetzen.
Bauer
Bürgermeister