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Widerspruch gegen Datenübermittlung

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl und Kreistagswahl am 04.September 2011 möchten wir Sie auf Ihr grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe Ihrer Daten lt. § 36 Landesmeldegesetz Mecklenburg-Vorpommern hinweisen.Das Widerspruchsrecht gilt für die Auskünfte an

– Parteien (§35 Abs. 1 LMG M-V),

Gegen folgende Auskünfte können Sie auch Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten einlegen

– Religionsgesellschaften (§32 Abs.2 LMG M-V),

– Ehe- und Altersjubiläen (§ 35 Abs. 2 LMG M-V) (bezieht sich auf

Veröffentlichungen in der Ostseezeitung und Landboten )

– Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG M-V)

– elektronische Melderegisterauskunft (§ 34 a LMG M-V)

Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich im Amt Warnow-West, Fachbereich Bürgerdienste, Pass- und Meldewesen einzulegen.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auch auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter www.amt-warnow-west.de .

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter 038207/63363 und 038207/63364 oder per e-Mail unter meldewesen@warnow-west.de .

Pass- und Meldewesen

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