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Gemeinde Pölchow – 1. Änderung Innenbereichssatzung

hier: Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 34 (6) i.V.m. § 13 (2) BauGB)

Die Gemeindevertretung Pölchow hat am 14.12.2010 beschlossen, die Innenbereichssatzung Pölchow zu ändern. Der Entwurf der Änderungssatzung und die zugehörige Begründung wurden in gleicher Sitzung gebilligt.Gegenstand der Satzung ist eine Klarstellung der bereits festgelegten Innenbereichsgrenzen nach einem Flurneuordnungsverfahren und die Einbeziehung einer Fläche nördlich des Bahnhofsweges in den Innenbereich.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht in der Zeit vom 25.01.2011 bis zum 25.02.2011 bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienst- und Öffnungszeiten Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der der Änderungssatzung und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf.

Es wird darauf hingewiesen,

–          dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können und

–          dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden sollen, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kritzmow,  04.01.2011

U. Schenka
Bürgermeister

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