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Gemeinde Lambrechtshagen – B-Plan Nr. 3 „Süderkamp“ Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 1. Änderung, öffentliche Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 08.12.2010 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohngebiet Süderkamp“ in Lambrechtshagen beschlossen. Der von der Gemeindevertretung gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf liegt vom 25.01.2010 bis 25.02.2010 im Amt Warnow-West, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3, 1. Änderung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Übersichtszeichnung zur Lage der Änderungsfläche (Schwarz) im Plangeltungsbereich: hier als PDF-Dokument

Kritzmow, 05.01.2011

H. Kutschke
1. Stv. Bürgermeister

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