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Gemeinde Kritzmow – Festlegung des Gebührensatzes für den Wasser- und Bodenverband

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 09.11.2010 beschlossen, den Gebührensatz für eine Gebühreneinheit nach § 3 Absatz 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2011 auf 3,90 € festzusetzen.

Knopp
Bürgermeister

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