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Fälligkeit und Entrichtung der Grundsteuer

Zahlungstermine – Erinnerung

Die Grundsteuer für das Jahr 2011 wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen  zum

15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2011

zur Zahlung fällig.

Die Höhe der Raten entnehmen Sie bitte dem letzten Steuerbescheid.

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2011 zum 01.07.2011 fällig.

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2011 unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.

Bei vorliegender Einzugsermächtigung erfolgt die Abbuchung der Grundsteuer zu den Fälligkeiten.

Um an unserem Bankeinzugsverfahren teilzunehmen, können Sie den Vordruck zur Erteilung der Ermächtigung aus dieser Ausgabe „Landbote“ oder im Internet unter

www.amt-warnow-west.de verwenden. Eine formlose Mitteilung Ihrer Einzugsermächtigung ist ebenfalls möglich.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Zöllick, Tel.: 038207/633-32 oder Frau Westendorf, Tel.: 038207/633-33.

Zöllick

Finanzverwaltung / Steuern

Vordruck für die Anmeldung zur Teilnahme am Bankeinzugsverfahren

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