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Gemeinde Lambrechtshagen – Bodenschätzung in den Gemarkungen Lambrechtshagen, Allershagen und Sievershagen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

In den Monaten April und Mai 2011 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkungen Lambrechtshagen, Allershagen und Sievershagen Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.

Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung im Jahr 1954 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind de Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Finanzamt Rostock

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