Auf
Grund der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.06.2004
(GVOBl. M-V S. 205) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.09.2004 folgende Satzung erlassen.
Artikel
1
Verhalten
in Grünflächen
Der
§ 3 Abs. 1 Satz 1, 18. Spiegelstrich wird nunmehr wie folgt gefasst:
-
in vorhandenen natürlichen oder künstlichen
Gewässern zu baden, zu spielen oder aus diesen Wasser zu entnehmen
Artikel
2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 28.09.2004 in Kraft.
Kritzmow, 08.09.2004
Ines
Buuk
Bürgermeisterin
Soweit
beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen
wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht
werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs-
und Bekanntmachungsvorschriften.
Kritzmow, 08.09.2004
Ines
Buuk
Bürgermeisterin