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ausdrucken Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 11.10.2002 über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Pölchow (Sondernutzungssatzung) Auf Grund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.01.1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt geändert durch 4. ÄndG KV M-V vom 09.08.2000 (GVOBl. M-V S. 360) und der §§ 21 bis 24 sowie 28, 30 und 67 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 und § 8 (1) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) vom 19.04.1994, in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 1993 (GVOBl. M/V S. 522, ber. am 04.11.1993 GVOBl. S. 916) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.03.2004 nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde und nach Genehmigung durch die zuständige Straßenaufsichtsbehörde vom 01.04.2004 folgende Satzung erlassen.
Der § 9 wird nunmehr wie folgt gefasst: §
9 Gebühren Artikel
2 Diese Satzung tritt am 11.05.2004 in Kraft. Kritzmow, 16.04.2004 Wolfgang
Jahn Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Kritzmow, 16.04.2004 Wolfgang
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