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Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.03.2016 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen erlassen:

 Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 24.05.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 6/19. Jahrgang vom 14.06.2011, geändert durch

  • die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 07.02.2012, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 09.02.2012 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden,
  • die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 30.04.2013, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 30.04.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden sowie durch
  • die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vom 18.11.2014, öffentlich bekannt gemacht im Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 18.12.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden wird wie folgt geändert:
  1. In § 4 Hauptausschuss, Absatz 4, 2. Aufzählungszeichen
    wird nach dem Text
    „- der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren“ folgender Text angefügt:
    „soweit diese nicht dem Bürgermeister übertragen sind“.
  2. § 5 Ausschüsse, Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    a) Im Aufgabengebiet des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt wird das Wort „Wirtschaftsförderung“ gestrichen.
    b) Im Aufgabengebiet des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales wird das Wort „Fremdenverkehr“ gestrichen.
    c) Nach Name, Aufgabengebiet und Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales wird angefügt: unter Aufgabengebiet: „Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr“ unter Zusammensetzung: „3 Gemeindevertreter 2 sachkundige Einwohner“ unter Name: „Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus“
    d) Der letzte Satz „Für jedes Mitglied der Ausschüsse wählt die Gemeindevertretung je einen Stellvertreter für den Fall der Verhinderung.“ wird gestrichen.
  3. In § 5 Ausschüsse, wird Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
    „Die Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus sind öffentlich. Die Sitzungen der weiteren Ausschüsse sind nicht öffentlich. Mit Zustimmung des Hauptausschusses können diese Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden, soweit keine überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.“
  4. In § 6 Bürgermeister, Absatz 3, Ziffer 1
    wird nach dem Text
    „der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als 2 Jahren“
    folgender Text angefügt:
    „sowie Pachtverträge für Gärten und Kleinflächen, Garagenmietverträge;“
  5. In § 8 Öffentliche Bekanntmachungen, Abs. 1, Satz 1, 2. Aufzählungszeichen
    wird nach dem Text
    „Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung“
    folgender Text eingefügt:
    „und ihrer öffentlich tagenden Ausschüsse“.

 

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kritzmow, 26.04.2016

Horst Harbrecht
Bürgermeister

Bekanntmachungshinweis

Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.

Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

 

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in Deutschland wird die ordnungsgemäße Durchführung der freien Wahlen durch seine Bürger sichergestellt. Das ist ein wertvoller Teil unserer Demokratie.

Wenn Sie bei der Durchführung der Landtagswahl am 04. September 2016 aktiv mitwirken wollen, laden wir Sie herzlich zur Übernahme eines Ehrenamtes im Wahlvorstand Ihrer Gemeinde ein.
Aufgabe der Wahlvorstände ist es im Wesentlichen,

– die Wahlberechtigung zu prüfen,
– die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen,
– die Stimmzettel auszugeben,
– die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen,
– den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
– und schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, dem Schriftführer, deren Stellvertretern und bis zu 5 Beisitzern.

Weiterlesen Gemeindewahlbehörde – Ehrenamtliche Wahlhelfer für die Landtagswahl am 04.09.2016 gesucht

Gemeindewahlbehörde

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen der Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf Wahlberechtigte für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen

Anlässlich der Landtagswahl am 04. September 2016 werden die Gemeindewahlbereiche in folgende Anzahl Wahlbezirke eingeteilt:Weiterlesen Gemeindewahlbehörde – Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde Papendorf bekanntgemacht werden.
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Papendorf

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf Einsicht in das Abwägungsergebnis

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 18.02.2016 geprüft. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 18.02.2016 von der Gemeindevertretung beschlossen, die Begründung wurde gebilligt. Die Darstellung von Bauflächen oder Ergänzungen in Sildemow und Gragetopshof waren dabei nicht mehr Bestandteil der Planung.Weiterlesen Gemeinde Papendorf – 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (40-9/16) und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Pölchow gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V (41-9/16)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 19.04.2016 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2012 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Er liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Irmgard Rautenberg
Bürgermeisterin

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen diese Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Nachfolgendes ist amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Lambrechtshagen öffentlich bekannt gemacht worden:
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung und Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“, wurde nach der öffentlichen Auslegung vom 17.02.2016 bis zum 17.03.2016 geändert.

Der geänderte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 und die Begründung dazu werden deshalb in der Zeit vom 04.05.2016 bis 20.05.2016  im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen nur zu den nachfolgend aufgeführten geänderten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden:

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Bebauungsplan Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, 1. Änderung