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Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 9a „Sandkrug“ der Gemeinde Papendorf

Beteiligung DER ÖFFENTLICHKEIT gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat am 03.08.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a gebilligt.

Die Änderung betrifft einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 9a, gelegen im nordöstlichen Teil des Ortsteiles Sandkrug an der Straße nach Papendorf (s. Lageplan).

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a erfolgt im Wesentlichen ein Neuzuschnitt des im Ursprungsplan festgesetzten Baugrenzen durch eine Erweiterung des Baufensters. Eine höhere bauliche Verdichtung im Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer formalen Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 22.11.2021 bis zum 23.12.2021

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

 

Papendorf, den 28.10.2021

 

J. Ahrens
Der Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:

abzunehmen ab:

Unterschrift, Dienstsiegel

abgenommen am:      ………………

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Lageplan: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9a „Sandkrug“

§ 1       [Entgeltpflicht, Entgeltbefreiung]

Das Amt Warnow-West ist Träger der Warnowschule Papendorf sowie der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow (Amtsschulen). Die Nutzung der Räume und Sporthallen ist entgeltpflichtig und bezieht sich soweit nicht anders geregelt auf eine Zeitstunde mit 60 Minuten. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 60 Minuten.

Von der Zahlung eines Entgelts sind nachfolgend aufgeführte Nutzungen befreit:

– Unterricht, Schulsport sowie Veranstaltungen der Amtsschulen
– Sitzungen und eintrittsfreie Veranstaltungen der eingetragenen Schulvereine der
Amtsschulen
– Nutzungen durch eingetragene Vereine mit Sitz im Gebiet der Schuleinzugs-         bereiche der Amtsschulen für den Kinder-, Jugendsport und die Jugendfeuerwehren. Kinder-, Jugendsport und Jugendfeuerwehr bedeutet, dass alle Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zzgl. erforderlicher volljähriger Aufsichtspersonen bzw. Trainer.

Die Befreiungen gelten nicht, soweit die Vermietung für ein kostenpflichtiges Angebot im Rahmen des Ganztagsschulbetriebs erfolgt. Hierfür werden jeweils 50% der nachfolgend aufgeführten Entgeltsätze erhoben.

Ab dem 01.01.2023 wird auf die Nutzungsentgelte die zu diesem Zeitpunkt gültige Umsatzsteuer erhoben.

 

§ 2       [Sporthalle Warnowschule Papendorf]

Für die Nutzung der Sporthalle der Warnowschule Papendorf, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 15,00 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 20,00 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je
    weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a) bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b) ab  der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

 

§ 3       [Sporthalle Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow]

Für die Nutzung der Sporthalle der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow, inkl. der Nebenräume und der Turn- und Sportgeräte, sind zu entrichten

  1. Für den regelmäßigen Vereinssport, wie Training, Punktspiel, Einzelwettkampf
  2. a) durch eingetragene Vereine mit Sitz im Schuleinzugsbereich der Amtsschulen:
    10,00 Euro.
    b)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Kinder- und Jugendsport: 13,50 Euro.
    c)     durch eingetragene Vereine mit Sitz außerhalb des Schuleinzugsbereichs der
    Amtsschulen für Erwachsenensport: 15,50 Euro.
  3. im Rahmen der örtlichen Kindertagesbetreuung im Schuleinzugsbereich durch die
    jeweiligen Träger: 10,00 Euro.
  4. durch die jeweilige Gemeinde im Schuleinzugsbereich für Zwecke der Freiwilligen
    Feuerwehren: 10,00 Euro.
  5. für gesonderte Sportveranstaltungen wie Turniere, Trainingslager sowie für Fasching
  6. a) bis zu vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro.
    b) bei mehr als vier Zeitstunden pro Tag 50,00 Euro zuzüglich 15,00 Euro je weitere angefangene Zeitstunde jedoch maximal 100,00 Euro pro Tag.
  7. für Veranstaltungen, die nicht von den vorstehenden Punkten erfasst werden
  8. a)      bis zu fünf Zeitstunden 100,00 Euro.
    b)      ab der fünften Zeitstunden 150,00 pro Tag.

Für die Nutzung der Sporthalle während der Schulferienzeiten in Mecklenburg-Vorpommern, erhöht sich das Nutzungsentgelt um jeweils 2,50 Euro je Zeitstunde.

 

§ 4       [Schulräume]

Für die Nutzung der Räume werden erhoben:

  1. Unterrichtsraum der Warnowschule Papendorf:
  2. a) pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  3. Unterrichtsraum der Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow:
  4. a)      pro Zeitstunde 7,50 Euro
    b)      pro Tag 60,00 Euro
  5. Sportraum der Warnowschule Papendorf
  6. a)      pro Zeitstunde 5,00 Euro
    b)      pro Tag 40,00 Euro
  7. Aula der Warnowschule Papendorf
  8. a)      pro Zeitstunde 27,00 Euro
    b)      pro Tag 216,00 Euro

 

§ 5       [Antrag auf Entgeltherabsetzung oder Entgeltverzicht]

Auf schriftlichen Antrag kann der Schul- und Bauhofausschuss in begründeten Einzelfällen, welche im öffentlichen Interesse liegen, das Nutzungsentgelt herabsetzen oder auf eine Erhebung verzichten.

 

§ 6       [Inkrafttreten, Außerkrafttreten]

Diese Entgeltordnung ersetzt die Entgeltordnung vom 17.08.2018 und tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Kritzmow, 30.11.2020

 

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Aufgrund eines Cyber-Angriffs auf einen IT-Dienstleister in Westmecklenburg ist aus Sicherheitsgründen das Landesnetz abgeschaltet worden. Dadurch ist die Ausweis-, Pass- und Meldebehörde derzeit nicht arbeitsfähig. Wir haben keinen Zugriff auf Meldedaten und können auch keine Ausweis- und Passanträge aufnehmen.
Bitte erkundigen Sie sich hierzu vor Ihrem Besuch bei uns telefonisch unter 038207-6330.

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 79-12/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 80-12/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 21.09.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Jürgen Ahrens

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Papendorf – Jahresabschluss 2017

Nutzungs- und Entgeltordnung für Räume im Gemeindehaus der Gemeinde Stäbelow

Präambel

Das Gemeindehaus in Stäbelow, Schulweg 5, ist eine Einrichtung der Gemeinde und dient der Gemeindevertretung, deren Ausschüsse und dem Bürgermeister für die Erfüllung ihrer Aufgaben und als Veranstaltungsort für gemeindliche Veranstaltungen. Darüber hinaus werden Räume an gemeindeansässige Vereine überlassen, welche den Einwohnern der Gemeinde Angebote zum kommunalen und kulturellen Leben unterbreiten. Eine Büroeinheit steht gewerblicher Vermietung zur Verfügung.

§1

Raum- und Funktionsbezeichnungen

Die vorhandenen Räume tragen folgende Bezeichnungen, welche den jeweiligen Nutzungen entsprechen (Funktionsbezeichnung):

Erdgeschoss

EG 1                      Büro Bürgermeister                       18,44 m²

EG 2                      Beratungsraum Gemeinde         37,05 m²

EG 3                      Vereins- und Seniorentreff         89,29 m²

Obergeschoss

OG 1                      Bibliothek                                          31,01 m²

OG 2                      Heimatstube                                    40,75 m²

OG 3                      Gemeindetreff                                22,92 m²

OG 4                      Büroeinheit                                       39,56 m²

 

  • Folgende Räume können als Lagermöglichkeiten im beschränktem Umfang genutzt werden:

KG                         Keller                                                   15,43m²

OG 5                      Abstellraum                                      6,23 m²Der Raum neben dem Fahrstuhl eignet sich aufgrund der Beschaffenheit nicht als Lagerraum

 

§2

Zweckbestimmung

  • Das Gemeindehaus dient der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse für Sitzungen und dem Bürgermeister für die Bürgermeistersprechstunde. Gemeindliche Veranstaltungen können im Gemeindehaus ausgerichtet werden.
  • Es soll außerdem an gemeindeansässige Vereine überlassen werden, welche für die Einwohner der Gemeinde kommunale und kulturelle Angebote unterbreiten. Im Einzelfall ist die Überlassung an Dritte zulässig. Eine private Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Die Büroeinheit steht der gewerblichen Vermietung zur Verfügung.
  • Soweit die Räume möbliert und eingerichtet sind, ist eine Änderung der Einrichtung nur mit einer gesonderten Erlaubnis durch den Bürgermeister zulässig.

§3

Entgelt

Folgende Entgelte werden erhoben:

  • Kommerziell kulturelle Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Fachvorträge, Seminare, Fortbildungen 27,00 EUR/Stunde
  • Politische Veranstaltung 27,00 EUR/Stunde
  • Sitzungen, Versammlungen, Tagungen 27,00 EUR/Stunde
  • Gesundheitsfördernde und oder
    sportliche Veranstaltungen 8,00 EUR/Stunde
  • Kulturelle Veranstaltungen (kostenloser Eintritt) 8,00 EUR/Stunde
  • Musikunterricht, Kunstunterricht 8,00 EUR/Stunde
  • Auf Antrag kann bei Überlassungen an gemeinnützige Vereine, insbesondere für wiederkehrende Kurse als offene Angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde, von der Erhebung eines Entgeltes abgesehen werden. Mit dem Antrag sind der Zweck und die Förderwürdigkeit des jeweiligen Überlassungsgrundes anzugeben.
  • Soweit die Entgelte der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, wird zu dem Entgelt zusätzlich die Umsatzsteuer in der geltenden Höhe erhoben.

§4

Vergabe

          Die Vergabe der Räume erfolgt durch den Bürgermeister oder einen von ihm Beauftragten auf Grundlage eines schriftlichen Antrages.

  • Die Überlassung nach § 2 Abs. 2 erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Eine Überlassung der Räume an Dritte ist dem Nutzer nicht gestattet.
  • Ein Rechtsanspruch auf die beantragten Räume zur beantragten Zeit und damit auf den Abschluss eines Vertrages besteht
  • Die Verträge haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich automatisch um weitere zwei Jahre, sofern sie nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt werden.
  • Die Gemeinde informiert über die Raumbelegung durch Aushang im Gemeindehaus.
  • Die Inanspruchnahme der Räume schließt die Mitnutzung des Flurbereiches, der Sanitärräume und des Parkplatzes mit

§5

Bibliothek und Heimatstube

Die Bibliothek und die Heimatstube werden jeweils durch einen gemeindeansässigen Verein betrieben. Die Organisation obliegt dem jeweiligen Verein unter Einhaltung der Hausordnung und den Verpflichtungen aus dem Vertrag.

§6

Hausrecht

Der Bürgermeister übt das Hausrecht aus. Er kann seine Befugnisse auf Dritte übertragen.

§7

Haftung

In den Verträgen ist den Vertragspartnern die Haftung für Schäden, welche aufgrund der Inanspruchnahme entstehen, im gesetzlich möglichen Rahmen zu übertragen.

§8

Hausordnung

  • Die Hausordnung regelt den bestimmungsgemäßen Umgang mit den Räumen des Gemeindehauses sowie mit deren Ausstattung und Zubehör. Sie soll die wesentlichen Regeln in einer den Nutzern verständlichen Weise
  • Die Hausordnung wird vom Bürgermeister erlassen.
  • Die Nutzer sind im Vertrag zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten. Sie ist im Eingangsbereich des Gebäudes auszuhängen.

§9

Schließanlage

Das Gemeindehaus ist mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Zutrittsberechtigungen richten sich nach dem Vertrag. Die Schlüsselprogrammierung erfolgt durch den Objektverantwortlichen in Abstimmung mit dem Amt Warnow-West.

§10

Gewerbeausübung

In den überlassenen Räumen ist der Verkauf von Waren aller Art einschließlich der Abgabe von Speisen und Getränken, das Anbieten von gewerblichen Leistungen und die Aufnahme von Bestellungen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Bürgermeisters gestattet.

§11

Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt zum 01.10.2021 in Kraft und ersetzt die Nutzungsordnung vom 02.07.2018.

 

Stäbelow, 30.09.2021

Hans-Werner Bull

Bürgermeister