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BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW

 

Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf

hier:    erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)

 

Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.

Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).

Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de  unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.

Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Kritzmow, 23.12.2021

 

 

Bull

Bürgermeister

 

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       23.12.2021

abzunehmen ab:      07.01.2022

Unterschrift, Dienstsiegel

 

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 47-10/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 (Nr. 50-10/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Weiterlesen Gemeinde Lambrechtshagen – Jahresabschluss 2017

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (Nr. 52-13/21) und die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2016 (Nr. 56-14/21) und 2017
(Nr. 57-14/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 den Jahresabschluss 2017 festgestellt und in ihrer Sitzung am 15.12.2021 dem Bürgermeister die Entlastung für 2016 und 2017 erteilt.

Der Jahresabschluss 2017 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser

Bürgermeister

Weiterlesen Gemeinde Kritzmow – Jahresabschluss 2017

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 43-10/21 der Gemeindevertretung vom 08.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.278.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.580.800 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -302.700 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 2.177.800 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 2.247.400 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -69.600 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 947.200 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 1.190.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -242.900 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 217.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 320 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,27 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2.705.860 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
5.550.656 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
9.991.013 EUR.

 

Kritzmow, den 08.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Bull
Ort, Datum                                                                                                                                         Bürgermeister

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 38-5/21 des Amtsausschusses vom 09.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.902.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 6.209.500 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -307.500 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 5.712.400 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.923.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -211.500 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 140.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 178.500 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -38.500 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

entfällt

 

§ 6
Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 13,45 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 65,1375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

Amtsschulumlage Regenbogenkindergrundschule Kritzmow
Die Umlage für die Amtsschule Regenbogenkindergrundschule Kritzmow wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 1.271,23 EUR je Schüler.
Amtsschulumlage Warnowschule Papendorf
Die Umlage für die Amtsschule Warnowschule Papendorf wird auf der Grundlage der Schülerzahlen festgesetzt. Die Umlage beträgt 954,03 EUR je Schüler.
Bauhof
Die Gemeinden Papendorf, Stäbelow, Pölchow, Kritzmow und Ziesendorf beteiligen sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben (für Vorarbeiter, weitere Stammkräfte usw.), Ausgaben für Sachausstattung und den
    laufenden Betrieb in den Gemeinden vor Ort (Vorortkosten)
    – nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben
    – Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben unberücksichtigt
  2. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten) sowie Ausgaben für
    gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und den laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten)
    – 1/5 der Ausgaben

 

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 588.136 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
2.421.719 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
5.678.185 EUR.

 

Kritzmow, den 09.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Amtsvorsteher

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 16.12.2021                                                                                                               Kaiser
Ort, Datum                                                                                                                                         Amtsvorsteher

 

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss Nr. 85-16/21 der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.     im Ergebnishaushalt auf  
   
einen Gesamtbetrag der Erträge von 5.133.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 5.777.100 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von -643.800 EUR
   
2.     im Finanzhaushalt auf  
a)  
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 4.833.300 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 5.069.700 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -236.400 EUR
b)  
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 334.000 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 493.100 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -159.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 480.000 EUR

 

§ 5
Hebesätze

Information zu den Hebesätzen

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden in der Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1.     Grundsteuer  
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf
280 v. H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
360 v. H.
   
2.     Gewerbesteuer auf 325 v. H.

 

§ 6
Amtsumlage

entfällt

 

§ 7
Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 7,11 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8
Weitere Vorschriften

keine

Nachrichtliche Angaben:

1.
Zum Ergebnishaushalt
 
Das Ergebnis zum 31.12 des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 4.579.342 EUR.
   
2.
Zum Finanzhaushalt
 
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.des
Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
10.827.281 EUR.
   
3.
Zum Eigenkapital
 
Der Stand des  Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich
22.909.317 EUR.

 

 

Kritzmow, den 02.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                          Siegel                                                   Bürgermeister

 

 

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.12.2021 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme für 10 Arbeitstage nach Bekanntmachung während der Sprechzeiten des Amtes Warnow-West im Amtsgebäude, Zimmer 2.16 öffentlich aus.

 

Kritzmow, den 14.12.2021                                                                                                               Barten
Ort, Datum                                                                                                                                          Bürgermeister

 

Amtliche Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ der Gemeinde Papendorf

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 30.11.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ beschlossen.

Der etwa 1.050 m² große Geltungsbereich, östlich der Landesstraße 132 in der Ortslage Sandkrug, umfasst die Flurstücke 25/16 (teilw.) und 25/21 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Groß Stove. Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der erfolgten Bebauung und Erschließung. Dazu soll eine ursprünglich als Sonstiges Sondergebiet Nahversorgungsstandort festgesetzte Teilfläche in die Gewerbegebietsfläche GE 1 der Ursprungsplanung einbezogen werden, um so die Bebauung mit einem Gewerbebetrieb zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, während der Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich bis zum 05.01.2022 zur Planung äußern.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat ebenfalls in ihrer Sitzung am 30.11.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9b und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit

vom 06.01.2022 bis zum 07.02.2022

im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow, öffentlich zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/. Die Entwurfsunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite des Amtes Warnow-West unter https://www.amt-warnow-west.de/gemeinde-papendorf-oeffentliche-auslegungen/ einsehbar.

Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Papendorf, den 09.12.21

 

Herr Ahrens
Bürgermeister

 

Lageplan: Übersichtsplan zum Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9b „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

Begründung – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 1 – hier als PDF-Dokument

Planzeichnung Teil 2 – hier als PDF-Dokument

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Amtes Warnow-West über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 36-5/21) und die Entlastung des Amtsvorstehers (Nr. 37-5/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West hat in seiner Sitzung am 09.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Amtsvorsteher die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse des Amtsausschusses, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.17 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Leif Kaiser
Amtsvorsteher

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (Nr. 83-16/21) und die Entlastung des Bürgermeisters (Nr. 84-16/21) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Jahresabschluss 2018 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2018 mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen, der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Warnow-West und der Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für
zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 2.5 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

 

Uwe Barten
Bürgermeister

 

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.