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Nr.33/24  | 24.06.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

Die Fertigstellung des Radweges an der Landesstraße 13 zwischen Ziesendorf und Schwaan (Landkreis Rostock) soll nach aktuellem Stand voraussichtlich Ende Juli erfolgen. Damit verschiebt sich der zuletzt genannte Fertigstellungstermin um vier Wochen.

Ursächlich für die verlängerte Bauzeit sind verschiedene Herausforderungen, die das Bauunternehmen auf dem knapp sechs Kilometer langen Streckenabschnitt bisher meistern musste. So wurde unter anderem im Bereich der Haltestelle Ziesendorf eine illegale Mülldeponie gefunden, die zunächst fachgerecht abgetragen werden musste.

Zum Schutz der Bäume und des Radweges wurde zudem entschieden, zusätzliche Wurzelschutzfolien zu verbauen. Der Einbau dieser Folien musste mit den vorhandenen Telekommunikationsanlagen in Einklang gebracht werden. Ebenso haben die Starkregenereignisse der vergangenen Wochen den Baubetrieb beeinflusst. Darüber hinaus ist der Einbau der Entwässerungsanlagen am Radweg zeit- und planungsintensiver als angenommen.

Aktuell ist der Asphalteinbau in der ersten Juliwoche vorgesehen. Anschließend werden die Randbefestigungen hergestellt und Entwässerungsanlagen installiert. Ende Juli soll der Radweg für den Fahrradverkehr freigegeben werden.

Das Straßenbauamt Stralsund lässt in Kritzmow (Landkreis Rostock) im Bereich der Kreuzung Schulweg – Satower Straße – Biestower Weg eine neue Ampelanlage installieren. Die bisherige Fußgängerampel soll durch eine größere Ampelanlage mit Fußgängerüberweg ersetzt werden, die den Fahrzeugverkehr aus allen vier Richtungen berücksichtigt. Somit wird an jeder der kreuzenden Straßen ein Signalgeber stehen, der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr regelt.

Die ersten Arbeiten dazu haben am Montag, 10. Juni, begonnen und sind voraussichtlich Ende Juli beendet. Die Landesstraße 10 bleibt während der Baumaßnahme einspurig befahrbar. Der Verkehr wird über eine Baustellenampel geregelt. Die Einmündung Schulweg wird für den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme gesperrt. Hier wird der Kreuzungsbereich verbreitert, grundhaft ausgebaut und erhält dazu eine neue Asphaltschicht.
Während der Arbeiten wird der Verkehr aus Richtung Kritzmow durch das Rostocker Stadtgebiet über die Satower Straße in die Rennbahnallee auf den Tannenweg vorbei an Groß Schwaß in Richtung Kritzmow und umgekehrt geführt.

Die Neugestaltung des Kreuzungsbereiches dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Hierfür investieren das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landkreis Rostock rund 270.000 Euro. Die Baumaßnahme wird von dem Straßenbauunternehmen ASA- Bau GmbH und dem Lichtsignalanlagenunternehmen Swarco GmbH ausgeführt.

Das Straßenbauamt Stralsund bittet um Verständnis und eine angepasste Reiseplanung.

 

Landesamt für Straßenbau und Verkehr / Pressemeldung

Nr.30/24  | 11.06.2024  | SBA HST  | Straßenbauamt Stralsund

In der Zeit vom 10.06.2024, 7.00 Uhr bis voraussichtlich zum 02.08.2024, 16.00 Uhr kommt es zur Vollsperrung des Hohlwegs von „Dorfstraße“ bis „Am Berg“.

Die Firma TEK GmbH aus Papendorf führt dort Straßenbauarbeiten aus.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

In der Zeit vom 10.06.2024, 8.00 Uhr bis voraussichtlich zum 21.07.2024, 17.00 Uhr kommt es zur Vollsperrung des Schulweges von der Satower Straße (L10) aus.

Die Firma ASA Bau GmbH & Co. KG aus Neubukow realisiert dort eine Straßenbaumaßnahme im grundhaften Ausbau mit Montage einer LSA.

Eine Umleitung ist ausgewiesen, bis an die Baustelle kann herangefahren werden.

 

FB Bauverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 (VO/FV/30-107/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2021 (VO/FV/30-108/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 den Jahresabschluss 2021 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2021 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Jürgen Ahrens

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 (VO/FV/60-127/2023) und die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 (VO/FV/60-126/2023) gemäß § 60 Abs. 6 KV M-V.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 den Jahresabschluss 2020 festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 mit seinen Anlagen und die Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beschlüsse der Gemeindevertretung, der Jahresabschluss mit seinen Anlagen und der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses liegen vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für zehn Arbeitstage im Amt Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow, Zimmer 1.11 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Amtsverwaltung öffentlich aus.

Leif Kaiser

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):

Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.