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Öffentliche Zustellung von Schriftstücken

Bekanntmachung des Amtes Warnow- West

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Finanzverwaltung/ Steuern des Amtes Warnow-West für die Gemeinde Ziesendorf über die öffentliche Zustellung von Bescheiden zur Grundsteuer B.

Die an Frau Patricia Brüheim gerichteten Bescheide vom 05.07.2018, 12.07.2018 und 08.01.2019 über Grundsteuer B, sowie die Zahlungsaufforderungen vom 13.09.2018, 11.10.2018, 11.12.2018 und 07.02.2019 für das Kassenzeichen: 80/356 werden hiermit gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern öffentlich zugestellt.
Der derzeitige Aufenthaltsort der Adressatin ist unbekannt.
Die letzte bekannte Anschrift der o. g. Bescheidempfängerin lautet:
Birkenweg 15, 18059 Ziesendorf OT Fahrenholz

Das Schriftstück kann in den Räumen des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow Zimmer 2.1 während der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Die Einsichtnahme kann nur durch den Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgen. Erfolgt die Einsichtnahme durch eine Bevollmächtigte Person, ist eine beglaubigte Vollmacht des Eigentümers vorzulegen.

Der Lauf der Frist zur Äußerung beginnt mit der erfolgten öffentlichen Zustellung.

Die Bescheide über die Grundsteuer B gelten als zugestellt, wenn seit dieser Bekanntmachung ein Monat vergangen ist.

J. Weber
Sachbearbeiterin Finanzverwaltung