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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Lambrechtshagen am 26.05.2019

Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 03.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Lambrechtshagen bekannt.

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber insgesamt zustehen, verteilen sich wie folgt:

CDU 2.620 Stimmen, 6 Sitze

SPD 270 Stimmen, 1 Sitz

DIE LINKE 536 Stimmen, 1 Sitz

FDP 292 Stimmen, 1 Sitz

Freie Wähler 753 Stimmen, 2 Sitze

Einzelbewerber Baade 619 Stimmen, 1 Sitz

CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Kutschke, Holger Lambrechtshagen 1649

2 Eschment, Robert Lambrechtshagen 206

3 Postma, Nils Lambrechtshagen 190

4 Breide, Gaby Lambrechtshagen 140

5 März, Heiko Lambrechtshagen 131

6 Born, Henrike Lambrechtshagen 111

 

SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Braun, Dieter Lambrechtshagen 270

 

DIE LINKE – DIE LINKE

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Runge, Birgit Lambrechtshagen 300

 

FDP – Freie Demokratische Partei

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Jablonski, Uwe Lambrechtshagen 292

 

Freie Wähler – Freie Wähler Lambrechtshagen

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Dubberke, Christine Lambrechtshagen 465

2 Franke, Ole Lambrechtshagen 102

 

Einzelbewerber Baade

Nummer Bewerber Wahlbereich Stimmen

1 Baade, Joachim Lambrechtshagen 619

 

 

Ersatzpersonen

Wahlvorschlag CDU

  1. Mannke, Achmed
  2. Bleeck, Olaf
  3. Kunde, Traute
  4. Herrmann, Thomas

 

Wahlvorschlag DIE LINKE

  1. Heß, Robert

 

Wahlvorschlag Freie Wähler

  1. Rosenthal, Raik
  2. Holtz, Anke

 

Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:

(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.

(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.

(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.

 

Kritzmow, 04.06.2019

 

 

Blotenberg
Gemeindewahlleiter