Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Papendorf am 16.06.2019
Gemeindewahlleitung Amt Warnow-West
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters über das Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Papendorf am 16.06.2019
Gem. § 33 Abs. 4 LKWG M-V gebe ich das vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2019 festgestellte endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Papendorf bekannt.
Wahlberechtigte 2.076
Wähler 1.138
Gültige Stimmen 1.126
ungültige Stimmen 12
Von den gültigen Stimmen entfallen auf:
Wiedow, Mike (SPD) 494
Ahrens, Jürgen (UL) 632
Der Gemeindewahlausschuss stellt fest, dass gemäß § 68 LKWG M-V Herr Jürgen Ahrens als Bürgermeister gewählt ist.
Hinweis auf § 35 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V:
(1) Gegen die Gültigkeit der Wahl können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Gegen die Gültigkeit einer Kommunalwahl steht das gleiche Recht auch der Rechtsaufsichtsbehörde und gegen die Gültigkeit der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates auch nicht wahlberechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern zu.
(2) Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
(3) Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
(4) Wird der Einspruch zurückgenommen, kann das Wahlprüfungsverfahren eingestellt werden.
Kritzmow, 18.06.2019
Blotenberg
Gemeindewahlleiter