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Gemeinde Stäbelow – 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfmitte“

Nachfolgendes wird amtlich durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Gemeinde Stäbelow öffentlich bekannt gemacht

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Stäbelow
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dorfmitte“

hier: Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 (2) BauGB

 Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2019 beschlossen, den o.g. B-Plan zu ändern.
Die Planänderung betrifft die Liegenschaft Holunderweg 19 in Stäbelow.

Mit der Planänderung werden folgende Ziele verfolgt:

– Neuordnung und Zusammenfassung der überbaubaren Flächen auf dem Baugrundstück Holunderweg 19;

– Zulassung einer Bebauung mit 2 Vollgeschossen auf dem Gesamtgrundstück.

Der Bebauungsplan wird entsprechend § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom 16.07.2019 bis zum 15.08.2019 im Amt Warnow West, 18198 Kritzmow, Schulweg 1a während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Diese Bekanntmachung und während des Auslegungszeitraums auch die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de unter der Rubrik „Bauleitplanung der Gemeinden“ zugänglich.

Kritzmow, den 21.06.2019

H.– W. Bull

Bürgermeister

Bekanntmachungsvermerk:

ausgehängt am:       24.06.2019
abzunehmen ab:      09.07.2019
Unterschrift, Dienstsiegel