Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2020 und nach Anzeige beim Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf erlassen:
Artikel 1
Änderung der Hauptsatzung
Die Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 21.07.2011, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt „Der Landbote“ Nr. 8/19. Jahrgang vom 15.08.2011, geändert durch
- die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 03.11.2011, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 08.11.2011 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden sowie durch
- die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 02.05.2013, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 03.05.2013 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 24.07.2014, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 31.07.2014 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 15.12.2016, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 16.12.2016 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
- die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf vom 10.10.2019, öffentlich bekannt gemacht durch das Internet auf der Homepage des Amtes Warnow-West www.amt-warnow-west.de am 14.10.2019 unter der Rubrik Satzungen der Gemeinden
wird wie folgt geändert:
In § 6 Bürgermeister
wird in Abs. 2 Nr. 2 der 2. Spiegelstrich ersetzt durch:
„- die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, Bauleistungen sowie freiberuflichen Leistungen wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachtertätigkeit, Studien u. ä. unterhalb der EU-Schwellenwerte.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 16.03.2020 in Kraft.
Kritzmow, 05.03.2020
Jürgen Ahrens
Bürgermeister