Gemeinde Kritzmow – Öffentliche Auslegung Entwurf zur 2. Änderung Innenbereichssatzung
Amtliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kritzmow
Öffentliche Auslegung
des Entwurfs zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung
für die Ortslage Klein Schwaß
gemäß §34 Abs. 4 Satz 1 BauGB
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 beschlossen, die Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß zum zweiten Mal zu ändern. Planänderungsziele sind:
- Klarstellung der Innenbereichsgrenze im Bereich der Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12 (Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß);
- Festsetzung zur Lage der zu pflanzenden Hecke für die in den Innenbereich einbezogene Außenbereichsfläche (Flurstücke 100/1, 100/2, 100/8, 100/9, 100/10, 100/11, 100/12, 100/22, 100/23, 100/24, 100/25, 100/26, 100/27, 100/28, Flur 1, Gemarkung Klein Schwaß betreffend).
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow hat in ihrer Sitzung am 31.08.2021 den Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf zur 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß mit dem Entwurf der Begründung liegen gemäß §34 Abs.6 BauGB i.V.m. §13 Abs.2 Satz 1 Nr.2 BauGB und §3 Abs.2 BauGB in der Zeit
vom 05.10.2021 bis einschließlich 04.11.2021
in der Bauverwaltung des Amtes Warnow-West, Schulweg 1a in 18198 Kritzmow während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit sind die Unterlagen auch im Internet unter www.amt-warnow-west.de einsehbar.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation sind die allgemein gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß §3 Abs.1 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Klein Schwaß unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §13 Abs.3 BauGB von der Umweltprüfung nach §2 Abs.4 BauGB, dem Umweltbericht nach §2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs.1 BauGB abgesehen wird.
Leif Kaiser
Bürgermeister (Siegel) Kritzmow, 02.09.2021
Bekanntmachungsvermerk
ausgehängt am: 13.09.2021