Gemeinde Stäbelow – 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen, geänderter Entwurf; erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
BEKANNTMACHUNG DER GEMEINDE STÄBELOW
Betrifft: 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen – geänderter Entwurf
hier: erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 (2) Nr. 2 BauGB)
Der Entwurf der 5. Änderung (Neufassung) der Innenbereichssatzung Wilsen wurde unter Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner und der Behörden geändert.
Für die betroffene Öffentlichkeit besteht deshalb im Zeitraum vom 14.01.2022 bis einschließlich zum 27.01.2022 erneut Gelegenheit zur Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a (E-Mail: amt@warnow-west.de).
Während dieser Frist werden der geänderte Entwurf der 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen und die zugehörige Begründung über das Internetportal des Amtes Warnow West unter https://www.amt-warnow-west.de unter dem Button ‚Bauleitplanung der Gemeinden‘ veröffentlicht.
Die Unterlagen können während der o.g. Frist von jedermann auch bei der Bauverwaltung des Amtes Warnow West in 18198 Kritzmow, Schulweg 1a nach persönlicher Terminvereinbarung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung der Innenbereichssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Kritzmow, 23.12.2021
Bull
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 23.12.2021
abzunehmen ab: 07.01.2022
Unterschrift, Dienstsiegel