Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen – 1. Änderung des Flächennutzungsplans; fiktive Genehmigung
Bekanntmachung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen
Bekanntmachung der fiktiven Genehmigung gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen hat in ihrer Sitzung am 18.05.2022 die 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Ausnahme der folgenden Flächen beschlossen (s. Anlagen):
- das Sondergebiet Ferienhausgebiet (SO-FH) und Teile der Wohngebiete Nr. 13a und Nr. 13b im Norden von Elmenhorst, östlich der Milchviehanlage
- das Gewerbegebiet Nr. 3 (GE 3) am südwestlichen Ortsrand von Elmenhorst
- das Sondergebiet Einzelhandel/Nahversorgung (SO-NV) am nördlichen Ortsrand von Lichtenhagen
- die Wohnbauflächen Nr. 11 und Nr. 15 (W11 u. W 15) sowie die Spielplatzfläche am südöstlichen Ortsrand von Lichtenhagen.
Für die vom Feststellungsbeschluss ausgenommenen Flächen können die Planungsziele weiter diskutiert und ein erneutes Beteiligungsverfahren mit einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wurde gemäß Schreiben des Landkreises Rostock vom 02.01.2023 durch Fiktion gemäß § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB genehmigt.
Die fiktive Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) ortsüblich bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit Ablauf des Bekanntmachungszeitraumes dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag im Amt Warnow-West, Bauamt, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Daneben können der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf den zentralen Bauleitplanserver des Landes M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/ und auf der Internetseite des Amt Warnow-West gemäß § 6 a Abs. 1 und 2 BauGB eingesehen werden.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Etwaige Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) oder von aufgrund der KV M-V erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
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U. Barten Siegel Datum
Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
ausgehängt am: 20.01.2023
abzunehmen ab: 06.02.2023
Unterschrift, Dienstsiegel
abgenommen am: ……………….
Unterschrift, Dienstsiegel