Widmungsverfügung Beschluss der Gemeindevertretung Papendorf vom 06.06.2023
Widmungsverfügung
Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2023.
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der derzeit geltenden Fassung wird die nachstehende Straße unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG-MV mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
- Straßenbezeichnung: Flurstück (Wegfläche) zwischen Dorfstraße Höhe Buswendebereich und Grundstück Amtsschule in Papendorf
- Lagebezeichnung: Gemarkung Papendorf, Flur 3, Flurstück 88
- Festsetzung
3.1 Klassifizierung: Die Straße ist eine sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4 StrWG- M-V
3.2: Funktion: Sonstige öffentliche Straße gemäß § 3 Nr. 4 StrWG-M-V. Abgehend von der Dorfstraße bis zum Beginn der Privatwegefläche Amtsschule
3.3. Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Papendorf
3.4. Widmungsverfügung: Die Widmung wird auf folgende Benutzungsarten festgelegt: Fußgängerverkehr, Radverkehr, Rettungsfahrzeuge frei, Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge frei
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt Warnow-West, Der Amtsvorsteher, Schulweg 1 a, 18198 Kritzmow, erhoben werden.
Die Unterlagen zur Verfügung und deren Begründung liegen hier zu den gewöhnlichen Sprechzeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 VwVfG M-V gilt die Verfügung 2 Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Datum: 06.06.2023
Ahrens / Bürgermeister